STADTFÜHRUNGEN PFAFFENHOFEN
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Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen enthalten wichtige Informationen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
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Die Wirtschafts- und Servicegesellschaft mbH für die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm (nachfolgend "WSP" genannt) vermittelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Stadtführungen mit fachkundigen Stadtführern. Vertragspartner dieser Führungen sind der Besteller und der Stadtführer. Alle rechtlichen Beziehungen regeln sich zwischen diesen Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten.
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Die meisten Sehenswürdigkeiten / Kuriositäten liegen in der Innenstadt und größtenteils in verkehrsberuhigten Bereichen oder bei Bunkerführungen in geschlossenen Räumen. Deshalb werden die Stadtführungen in der Regel zu Fuß durchgeführt.
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Für Stadtführungen beträgt die Gruppengröße maximal 25 Personen. Bei größeren Gruppen sind entsprechend weitere Stadtführer hinzuzuziehen. Bei Bunkerführungen ist die Teilnehmerzahl auf 18 Personen begrenzt.
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Um eine gute Betreuung und eine reibungslose Abwicklung der Vermittlung garantieren zu können, ist es erforderlich, die individuell vereinbarten Führungen spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin schriftlich bei der WSP zu bestellen. Bei Bunkerführungen entfällt dieser Termin. Die Besteller erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung.
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Das Stadtführungshonorar ist grundsätzlich im Vorfeld der Stadtführung in bar an den Stadtführer direkt zu bezahlen. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt. Eine Rechnungsstellung ist möglich. Für diese zusätzliche Leistung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 erhoben. Eine Stornierung der Führung kann nur bis drei Tage vor dem Tag erfolgen, an welchem die vereinbarten Leistungen zu erbringen sind. Sie hat stets schriftlich an die WSP zu erfolgen.
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Bei Verspätung des Bestellers hält der Stadtführer, soweit nicht anders vereinbart, eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten ab dem vereinbarten Führungsbeginn ein. Nach erfolglos verstrichener Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen und begründet damit den Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Bei verspätetem Eintreffen des Bestellers muss zwischen diesem und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Stadtführer keiner anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall ist jede angefangene Stunde Wartezeit des Stadtführers mit EUR 15,00 zu vergüten. Dies gilt nicht, soweit die Wartezeit weniger als 30 Minuten beträgt. Bei Bunkerführungen entfällt dieser Passus.
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Die WSP haftet lediglich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermittlung, soweit ihr eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Der Stadtführer haftet nur für solche Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Stadtführer selbst entstanden sind. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Die Teilnahme an den Stadtführungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Stadtführer übernimmt zudem keine Aufsichtspflicht.
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Der Besteller der Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des geschlossenen Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die übrigen Bestimmungen bleiben vielmehr wirksam.
Wirtschafts- und Servicegesellschaft mbH
für die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Frauenstraße 36
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
Telefon: 08441 / 40 55 0 - 0
Telefax: 08441 / 40 55 0 - 29
E-Mail: info@wsp-pfaffenhofen.de